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Vorstellungsgespräch - darauf müssen Sie nicht antworten

Während eines Vorstellungsgesprächs müssen sie sich nicht alle Fragen gefallen lassen. Foto: Thinkstock

In einem Bewerbungsgespräch müssen Sie nicht alle Fragen beantworten. Welche das sind, die Ausnahmen und wie Sie reagieren können.

In einem Vorstellungsgespräch wird man von seinem Gegenüber häufig mit Fragen bombardiert und man ist bemüht, diese möglichst gut zu beantworten. Schließlich möchte man unbedingt diesen Job. Manche Fragen bringen einen aber aus dem Konzept, da sie einem vielleicht unangenehm sind. Was viele nicht wissen: Nicht alle Fragen dürfen in einem Bewerbungsgespräch gestellt werden.

Welche Fragen Sie in einem Vorstellungsgespräch nicht beantworten müssen, regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).


Diese Fragen müssen Sie nicht beantworten:

  • Fragen nach Ihrem Kinderwunsch oder nach Ihrer Familienplanung.
  • Sind Sie schwanger?
  • Fragen nach Ihrer Parteizugehörigkeit.
  • Welcher Konfession/Kirche gehören Sie an?
  • Gehören Sie einer Gewerkschaft an? Welcher?
  • Sind Sie homosexuell?
  • Allgemein Fragen zu Ihrer Sexualität.
  • Haben Sie Schulden?
  • Die Frage nach einer Lohnpfändung.
  • Haben Sie Vorstrafen?
  • Welche Krankheiten haben Sie?
  • Haben Sie Allergien?
  • Fragen nach dem bisherigen Gehalt.
  • Erzählen Sie uns etwas von Ihrer Herkunft/Abstammung.
  • Fragen nach der Mitgliedschaft in Vereinen/Verbänden.

Allerdings müssen Sie Fragen, die in Bezug mit der zukünftigen Tätigkeit stehen, beantworten. Dazu zählen die Fragen nach der Gesundheit, Vorstrafen und Schulden.

Wenn Sie sich bei einer Partei oder einer Kirche bewerben, sind die Fragen nach einer Zugehörigkeit relevant und erlaubt.

Nach Kindern und einem Ehepartner dürfen Sie übrigens gefragt werden.


Was tun, wenn Ihnen eine "verbotene" Frage gestellt wird?

Bleiben Sie möglichst ruhig, lassen Sie sich nicht aus dem Konzept bringen. Prüfen Sie zuerst für sich, ob diese Frage nicht für den zukünftigen Job relevant ist. Falls nicht, können Sie die Antwort verweigern. Erklären Sie höflich und freundlich, dass Sie diese Frage nicht beantworten möchten. Genaue Gründe müssen Sie nicht anführen. Es reicht, wenn Sie sagen, dass diese Frage für ein Vorstellungsgespräch zu persönlich sei und Sie rechtlich nicht zu einer Antwort verpflichtet seien.


Um es ersteinmal bis zum Vorstellungsgespräch zu schaffen, finden Sie hier Tipps für die Bewerbung: www.bewerbung.net



(beh)

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katy09 21.05.12 - 21:39 Uhr
nich erklärbares verha...Du solltest auf keinen Fall...
Lina321 21.05.12 - 16:44 Uhr
Wie kommen Eure Kinder...Diese ewige Schule macht fü...
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Darf Ihr Kind mit Ihre...Unsere Tocher (5 Jahre) dar...
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