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FAMILIENRECHT

Familienrecht reformiert: Was neu ist

Familienrecht

Mit der Familienrechts-Reform sollen familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht fairer, schneller und schonender ausgetragen werden können.

Familienrecht: Die wichtigsten Punkte der Reform

  1. Eine einverständliche Scheidung von kinderlosen Ehen wird vereinfacht.
  2. Das Umgangs- und Sorgerechtsverfahren wird beschleunigt und die betroffenen Kinder bekommen mehr Mitwirkungsrechte.
  3. Das „Große Familiengericht“ soll insbesondere für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zuständig sein.

Vereinfachtes Scheidungsverfahren im Familienrecht

Verheiratete ohne gemeinsame Kinder, die sich scheiden lassen wollen, können nun ein vereinfachtes Verfahren wählen. Eheleute benötigen für die Einleitung des vereinfachten Scheidungs-Verfahrens übereinstimmende, notariell beurkundete Erklärungen. Die Ehegatten müssen sich hierfür - ebenfalls in notarieller Form - über den Ehegattenunterhalt sowie - formfrei - über Hausrat und Ehewohnung geeinigt haben.

Im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren müssen sich die Eheleute dann nicht mehr von einem Anwalt vertreten lassen.

Kinder im Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren

Bei Streit über das Sorgerechts- und Umgangsrecht sind Kinder häufig die Opfer. Das neue Gesetz berücksichtigt die Interessen der Kinder nun stärker. Die Kinder erhalten einen besseren Schutz und mehr Rechte:

  • Bei Konflikten, in denen es um den Aufenthalt oder die Herausgabe des Kindes oder das Umgangsrecht geht, soll das Gericht schnell entscheiden, damit der Kontakt zwischen Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil aufrechterhalten bleibt und die Eltern-Kind-Beziehung keinen Schaden nimmt.
  • Die betroffenen Kinder bekommen mehr Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte. In schwierigen Fällen wird das Kind von einem Verfahrensbeistand unterstützt. Dieser vertritt im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes, und berät das Kind. Ein über 14-jähriges Kind kann sich künftig selbst vertreten. 
  • Pflegepersonen, zum Beispiel Pflegeeltern, können zu Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind seit längerer Zeit bei den Pflegeeltern lebt.
  • Bei Verstößen gegen Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen kann das Gericht u.a. Ordnungsgeld verhängen: Zum Beispiel in Höhe von 200 Euro, wenn die Mutter eine Vereinbarung nicht einhält und das Kind nicht zum Vater gehen lässt.
  • Künftig ist es möglich einen Umgangspfleger einzubeziehen, damit bei schwierigen Konflikten der Umgang mit dem Kind sichergestellt werden kann.
  • Die Verfahrensdauer in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren soll zugunsten des Kindes verkürzt werden.

Das Große Familiengericht

Die Reform erweitert die Zuständigkeit der Familiengerichte, um tatsächlich zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten auch zusammenhängend entscheiden zu können.

Das Familiengericht soll nun alle durch den sozialen Verband von Ehe und Famlie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten entscheiden. Auf diese Weise werden Verfahrensverzögerungen, Aussetzungen und Mehrfachbefassung von Gerichten vermieden.

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Ulla67 08.02.12 - 15:07 Uhr
BerufsunfähigkeitHallo, schade, das niemand ...
Ulla67 08.02.12 - 14:51 Uhr
Wo soll das Baby schla...huhu, wir haben damals auch...
Ulla67 08.02.12 - 14:44 Uhr
Klomottengeld wer hat ...Zitat von orsogna65 Ich fin...
Schmidti 08.02.12 - 13:20 Uhr
Soll man sein Kind imp...Hallo, habe Beitrag erst je...
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