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KINDERBETREUUNG

Tagesmutter werden leicht gemacht

In diesem Artikel:

Tagesmutter arbeitet als Selbstständige

Eine Tagesmutter ist auch Unternehmerin: eine Dienstleisterin, die sich mit einem Unternehmenskonzept auf dem Markt platziert und Kunden von diesem Konzept überzeugt. Der Tagesmütter Bundesverband hat hierfür eigens eine "Konzepthilfe für das Unternehmen Tagespflege" ausgearbeitet. Wichtig darin: rechtzeitig die "Marktlage abzuschätzen", also die Situation der Kinderbetreuung und das bisherige Tagespflege-Angebot vor Ort zu erfassen. Und sich einem Tagesmütter-Verein anzuschließen oder selbst ein Netzwerk zu anderen Tagesmüttern aufzubauen.

Jede Tagesmutter mit mehr als einem Tageskind muss sich als Selbstständige anmelden; damit hat sie die Pflicht zur

  • Krankenversicherung: Bei Verheirateten ist die Familienversicherung des berufstätigen Ehemanns nur dann ausreichend, wenn das Einkommen der selbstständigen Tagesmutter monatlich 350 Euro nicht übersteigt
  • Rentenversicherung, wenn das zu versteuernde monatliche Einkommen mehr als 400 Euro beträgt
  • Unfallversicherung: Selbstständig tätige Tagesmütter müssen sich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • Haftpflichtversicherung: Der Abschluss einer zusätzlichen oder die Erweiterung der bestehenden Police ist sehr empfehlenswert. Tipp: Tagesmüttervereine bieten Sammelhaftpflichtversicherungen. Auch über das Jugendamt ist der Abschluss einer Tagesmutter-Haftpflicht möglich.

Seit dem 1.1.2009 müssen alle Tagesmütter die Einkünfte aus der Tagespflegetätigkeit versteuern, egal wie viele Kinder sie betreuen und ob die Einnahmen öffentlich oder privat gezahlt wurden. Vor dem 1.1.2009 waren nur private Einkünfte steuerpflichtig. Die Vergütung durch das Jugendamt musste nicht versteuert werden.

Außerdem hat das Bundesfinanzministerium die steuerfreie Betriebskostenpauschale (BKP) von 246 Euro auf 300 Euro bei Ganztagsbetreuung erhöht. Diese Pauschale bezieht sich auf eine Vollzeitbetreuung pro Kind von 8 Stunden an 5 Tagen in 4 Wochen. Für jede Betreuungsstunde kann demnach ein Betrag von 1,87 Euro geltend gemacht werden. Weicht die Betreuungszeit von diesem Berechnungszeitraum ab, muss die Betriebsausgabenpauschale zeitanteilig gekürzt werden.

Fazit: Bei allen wichtigen Kriterien - über allem steht natürlich das Wohl der Kinder und deren Gleichbehandlung. Denn Pflege- und leibliche Kinder haben das gleiche Recht auf Liebe und Toleranz, Ehrlichkeit und Geduld, Ruhe und Gelassenheit und Bewegung und Beschäftigung.

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Scudici 22.05.12 - 22:36 Uhr
[BIETE] -> Mein Online...* * Mein Online-Album mit M...
FreshStyle77 22.05.12 - 17:44 Uhr
Klomottengeld wer hat ...Zitat von manjana40 Hallo ....
FreshStyle77 22.05.12 - 17:39 Uhr
Wunschkaiserschnittoh mein gott...10 Stunden??...
katy09 21.05.12 - 21:39 Uhr
nich erklärbares verha...Du solltest auf keinen Fall...
Luna1990 21.04.12 - 20:59 Uhr
Schnwager oder nicht? ...Hallo Leute. Ich mache mir ...
wolle 25.12.10 - 21:08 Uhr
BabyfotowettbewerbHabe mich jetzt hier regist...
jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
Es will einfach nicht ...Mein verlobter und ich vers...
Redaktion_Fa... 04.02.11 - 10:32 Uhr
Familie ist...Familie ist... ... sich jed...
Redaktion_Fa... 04.02.11 - 10:32 Uhr
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wolle 25.12.10 - 21:08 Uhr
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jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
Es will einfach nicht ...Mein verlobter und ich vers...
Anonym 15.07.11 - 19:06 Uhr
4. Kind mit 40?Hallo, wir haben 3 Kinder: ...

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