
Lautes Spielen, Lachen, Weinen: All das gilt in der Rechtsprechung als natürliches Verhalten von Kindern- und folglich als zumutbar für andere.
Kinderlärm gehört zum Kindsein. Das ist nun einmal so - gefällt aber nicht jedem. In Mietshäusern sorgen Kindergeräusche und Kinderlärm daher immer wieder für Konflikte, die manchmal sogar vor Gericht landen. So gibt es eine Vielzahl von Urteilen darüber, was die Nachbarn von Familien mit Kindern hinnehmen müssen und was nicht. Die gute Nachricht für Kinder und Eltern: Deutsche Gerichte urteilen in aller Regel ausgesprochen kinderfreundlich.
Spielgeräusche, Lachen, Weinen, Schreien - all das gilt in der Rechtsprechung als
„natürliches Verhalten“. Das heißt, man hat es als Nachbar hinzunehmen; gerade in Mehrfamilienhäusern gelten Geräusche spielender Kinder ohnehin als „ortsüblich“. Und diese Ortsüblichkeit richtet sich nicht danach, was lärmempfindliche Zeitgenossen möglicherweise als wünschenswert empfinden, sondern in der Tat nach den elementaren Bedürfnissen der Kinder. Frei übersetzt: Lärm machen erlaubt!
Allerdings müssen Eltern dafür Sorge tragen, dass die in der Hausordnung vorgesehenen Ruhezeiten eingehalten werden, in der Regel sind dies die Zeiten:
In diesen Zeiten dürfen die Nachbarn prinzipiell nicht akustisch belästigt werden. Davon ausgenommen sind jedoch natürliche Lebensäußerungen von Säuglingen und Kleinkindern - Babygeschrei, Eltern wissen's eh, ist nun einmal von der Uhrzeit unabhängig.
Aber: Auch wenn Lärm grundsätzlich zu tolerieren ist, heißt das nicht, dass Kinder alles dürfen. Kinderlärm, der immer wieder deutlich über den Pegel von „typischem und altersbedingtem“ Verhalten hinausgeht, fällt wieder in die Verantwortung der Eltern, die sich darum bemühen müssen, eine übermäßige Belästigung anderer abzustellen. Auch andere lärmträchtige Tätigkeiten, insbesondere in gemeinschaftlich genutzten Räumen, können zu Recht untersagt werden: Skateboardfahren im Flur oder Fußballspielen im Treppenhaus, ebenso das Spielen in Gärten, die nicht zur Nutzung für die Mieter freigegeben sind.
Bei Hausmusik hängt es von der Art des Instrumentes ab, wie lange Geräusche produziert werden dürfen - von einer halben Stunde am Schlagzeug bis zu zwei Stunden Gitarre haben Gerichte bereits sehr exakte Grenzen festgelegt.

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