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Elternzeit beantragen: Anspruch, Aufteilung und Dauer

Elternzeit beantragen

Als Eltern könnt ihr nach der Geburt eures Kindes bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Wie ihr die Elternzeit beantragen, aufteilen und in Anspruch nehmen könnt, haben wir für euch zusammengefasst.

Beschäftigte Eltern haben die Möglichkeit, ihr Arbeitsverhältnis während der Elternzeit bis zu drei Jahre ruhen zu lassen. Das gilt natürlich auch für Väter. Eure Anstellung besteht weiter und ihr könnt sie unter den gleichen oder äquivalenten vereinbarten Bedingungen wieder aufnehmen, wenn ihr eure Elternzeit beendet. Während dieser Zeit und ab dem Zeitpunkt der Beantragung steht ihr unter Kündigungsschutz. Dabei gelten alle Regelungen zusätzlich für jedes weitere eurer Kinder, mit dem ihr zuhause bleiben möchtet.

Für wann kann ich Elternzeit nehmen?

Elternzeit könnt ihr ab Geburt eures Kindes und bis zum achten Geburtstag in Anspruch nehmen. Dabei könnt ihr sie in zwei Blöcke, bei Geburten ab 1. Juli 2015 in drei Blöcke aufteilen. Während euer Arbeitgeber den ersten Block genehmigen muss, ist für eine weitere Aufteilung aber seine Zustimmung wichtig.

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Wie lässt sich die Elternzeit aufteilen?

Für alle Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind, ist eine Aufteilung in drei Blöcke möglich. Das heißt, ihr könnt innerhalb der acht Jahre bis zu dreimal Elternzeit beantragen. Zwei der drei Jahre können dabei zwischen dem dritten und achten Geburtstag eures Kindes liegen. Euer Arbeitgeber muss dem aber nicht zustimmen. Gleichzeitig kann er auch mehrere Blöcke genehmigen. Die rechtzeitige Beantragung beim Arbeitgeber und eine ausführliche Absprache ist also wichtig. Eltern können sich die Zeit, die sie zuhause bleiben möchten, beliebig und unabhängig voneinander aufteilen.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

In der Zeit, in der ihr mit euren Kids zuhause bleibt, dürft ihr bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Da diese Regelung für beide Elternteile gilt, könnt ihr zusammen bis zu 60 Arbeitsstunden in der Woche leisten. Vorsicht: Euer Arbeitgeber hat in den ersten drei Lebensjahren bis zu vier Wochen nach eurem Antrag das Recht, euch die Teilzeitarbeit zu verweigern. Danach verlängert sich die Frist auf acht Wochen.

Wann muss ich die Elternzeit beantragen?

Elternzeit, die ihr bis zum dritten Geburtstag eures Kindes nehmt, müsst ihr mindestens sieben Wochen vorher bei eurem Arbeitgeber beantragen.

Wer zwischen dem dritten und achten Geburtstag zuhause bleiben möchte, hat eine verlängerte Frist von 13 Wochen. Dabei benötigt ihr bei allen Kindern, die vor dem 1. Juli 2015 geboren wurden, unbedingt die Zustimmung eures Arbeitgebers, bevor ihr zuhause bleiben könnt.

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Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Ihr könnt eure Elternzeit grundsätzlich in jedem Arbeitsverhältnis nehmen, also auch bei befristeten Verträgen, bei Teilzeitarbeit und wenn ihr geringfügig beschäftigt seid. Auch in der Ausbildung steht sie euch zu. Dabei könnt ihr beide eure Auszeit völlig unabhängig voneinander gestalten. Und diese kann auch nur wenige Wochen oder Monate dauern.

Wie und wann muss ich Elternzeit beantragen?

Ihr könnt die Elternzeit schriftlich bei eurem Arbeitgeber beantragen. Möchtet ihr direkt nach der Geburt eures Babys zuhause bleiben, gilt für Mamas: ein schriftlicher Antrag in der Woche nach der Entbindung reicht noch aus, weil ihr euch noch acht Wochen im Mutterschutz befindet. Der zweite Elternteil muss den Antrag spätestens sieben Wochen vor ET abgeben. Wichtig ist, dass ihr euch den Antrag schriftlich von eurem Arbeitgeber bestätigen lasst. Ablehnen darf er den Antrag übrigens in den ersten drei Jahren nicht.

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Wird der Mutterschutz an die Elternzeit angerechnet?

Die Zeit eures Mutterschutzes wird ab der Geburt eures Kindes zur Gesamtdauer der Elternzeit addiert. Das heißt, ihr befindet euch (je nach Geburtstermin) noch rund acht Wochen im Mutterschutz, bevor die gesetzliche Elternzeit beginnt. Alles zum Thema Mutterschutz findet ihr hier in unserem Ratgeber:

Wie bin ich während der Elternzeit versichert?

Seid ihr gesetzlich krankenversichert, besteht eure Mitgliedschaft während eurer Elternzeit und während des Bezugs von Elterngeld normal weiter. Bezieht ihr neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen, müsst ihr in der Zeit keine Beiträge zahlen. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt letzteres aber nur, wenn ihr euch über euren Partner in einer Familienversicherung mitversichern lassen könnt. Als privat Versicherte zahlt ihr eure Beiträge wie gewohnt weiter. Aber in jedem Fall ist es gut, euch mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, häufig gibt es günstigere Konditionen für Eltern.

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Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Infos rund um die Elternzeit findet ihr bei den Elterngeldstellen und beim Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Und toll zum Weiterlesen mit allem auf einen Blick, was ihr für diese verrückte Zeit braucht: Die "Babypedia" von Anne Nina Simoens und Anja Pallasch (Amazon).

Quellen:

BMFSFJ

Life Hacks für die Schwangerschaft

Life Hacks für die Schwangerschaft
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Bildquelle: Getty Images/Lacheev

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