
Haftpflicht: Jugendliche Radfahrer müssen die Verkehrsregeln beachten und haften bei Fahrlässigkeit.
Ein 12jähriger Radfahrer schneidet mit hohem Tempo eine unübersichtliche Kurve, als er in eine Straße abbiegen will. Er stößt mit einem aus der Straße kommendem Auto zusammen. Das Oberlandesgericht Nürnberg urteilt zur Haftpflicht, dass der Minderjährige allein für die Folgen des Unfalls haftet.
Er hat grob fahrlässig gehandelt, weil er als 12jähriger wissen müsste, nicht mit einer derartig hohen Geschwindigkeit durch eine schlecht einsehbare Kurve auf die Gegenfahrbahn einbiegen zu dürfen. (Oberlandesgericht Nürnberg, 13 U 901/05)

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