
Eine Adoption aufgrund steuerlicher Motive ist nicht zulässig. Durch die Erbschaftsreform wurden Freibeträge im Eltern-Kind-Verhältnis angehoben.
Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform zum 1.1.2009 wurden die persönlichen Freibeträge u. a. im Eltern-Kind-Verhältnis erheblich angehoben. Um in den Genuss dieser besonderen erbschaftsteuerlichen Freibeträge unter Nichtverwandten zu kommen, könnte das Interesse gerade an Volljährigenadoptionen zunehmen. Eine Adoption, die allein auf steuerliche Motive gegründet ist, wird jedoch nicht für zulässig erachtet.
Mit notarieller Urkunde aus dem Jahr 2007 hatten die Beteiligten die Annahme des im Jahr 1972 geborenen Anzunehmenden durch seine im Jahr 1935 geborene Tante beantragt. Das Amtsgericht lehnte die Adoption ab. Die dagegen erhobenen Beschwerden blieben in allen Instanzen ohne Erfolg.
Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Dies ist dann anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. Entscheidender Anlass für die Annahme muss ein familienbezogenes Motiv sein. Bei mehreren Motiven braucht das familienbezogene Motiv nicht das alleinige, wohl muss es aber das Hauptmotiv sein.
Im vorliegenden Fall hatten die Gerichte begründete Zweifel an der sittlichen Rechtfertigung der beantragten Adoption und diese deshalb abgelehnt. Aufgrund der zum Teil unterschiedlichen Angaben des Anzunehmenden und der Annehmenden kamen die Gerichte zu der Überzeugung, dass die Adoption im Wesentlichen nur aus steuerlichen Erwägungen heraus beantragt wurde.
Die Herstellung familienrechtlicher Beziehungen zwischen Volljährigen durch Adoption unterliege aber nicht der freien Disposition der Beteiligten. Um einem Missbrauch des Rechtsinstituts der Volljährigenadoption zu begegnen müssten deshalb die Gerichte die für die Adoption vorgetragenen Gründe eingehend zu prüfen und mangels Überzeugung vom Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen die beantragte Adoption ablehnen. (Beschluss des OLG München vom 19.12.2008 - 31 Wx 49/08)
Dr. Ernst L. Schwarz

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt