
Hoher Schadenersatz bei Behandlungsfehler bei der Geburt ist rechtens.
Zwei Gynäkologen begehen bei der Geburt eines Kindes einen Behandlungsfehler. Der Behandlungsfehler führt zu körperlichen und geistigen Schäden. Das Landgericht Freiburg verurteilt die Ärzte zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro. Ferner sind die Verantwortlichen, die beiden Ärzte sowie der Klinikträger, zum Ersatz des zukünftigen materiellen Schadens verpflichtet.
(Landgericht Freiburg, 5 O 10/05)
Wolfgang Büser

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