
„Bewusst wahrheitswidrige“ Anerkennung der Vaterschaft kann nach zwei Jahren nicht mehr angefochten werden.
Auch wenn ein Mann „bewusst wahrheitswidrig“ eine Vaterschaft für ein Kind anerkennt, ist diese Anerkennung dennoch wirksam, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren vom (vermeintlichen) Papa angefochten wird. Zwar kann ein Mann grundsätzlich eine einmal abgegebene Erklärung zur Vaterschaft auch nachträglich anfechten. Er muss sich aber an die gesetzlich vorgegebene Frist von zwei Jahren halten - nach Ablauf der Frist ist eine Anfechtung der Vaterschaft nicht mehr möglich. (Oberlandesgericht Koblenz, 11 UF 203/06)

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt