
Urteil zur Tierhalterhaftpflicht: Hundehalter haftet für Schäden, die der Hund verursacht.
Das Landgericht Coburg entschied in Sachen Tierhalterhaftpflicht über folgenden Fall: Ein 13jähriges Mädchen geht mit dem angeleinten Irish Setter eines Bekannten am Rande einer Bundesstraße spazieren. Auf der Bundesstraße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometer. Ein Auto setzt auf der Straße zum Überholen eines andere Autos an, das 70 Stundenkilometer fährt.
Weil sich der Hund plötzlich losreißt und mitsamt dem Mädchen auf die Straße rennt, stößt das überholende Auto mit einem Fahrzeug zusammen, das dem Mädchen und dem Hund ausweichen muss. An dem Unfall sind die Autofahrer allesamt unschuldig, wenn sie sich an die entsprechenden Verkehrsvorschriften gehalten haben.
Das hat zur Folge, dass der Hundehalter oder seine Tierhalterhaftpflicht allein für den Schaden aufkommen muss. Beim Unfall entstand Blechschaden in Höhe von 5.000 Euro. (Landgericht Coburg, 22 O 283/07)
Wolfgang Büser

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