
Auch ein 12jähriger muss die Regeln auf der Ski-Piste kennen. Nach einem von ihm verschuldeten Ski-Unfall unterliegt er der Haftplicht.
Auf der Ski-Piste steuert eine Skifahrerin mit einem Linksschwung den Lift an. Von oben kommt ein 12jähriger Skifahrer und schießt ihr so in die Seite, dass die Frau stürzt und sich das Schlüsselbein bricht. Unter Hinweis auf Haftpflicht verkalgt die Skifahrerin den Jungen auf Schadensersatz udn Schmerzensgeld.
Das Landgericht Ravensburg gab in seinem Urteil zur Haftpflicht dem Antrag statt. „Bei einem 12jährigen Kind ist hinsichtlich des geistigen Entwicklungsstandes davon auszugehen, dass es in der Lage ist, in einem Skigebiet selbstständig eine Abfahrtspiste hinunterzufahren und dabei die auf den Pisten geltenden 'FIS'-Regeln zu beachten.“ Das gelte umso mehr, wenn das Kind bereits seit Jahren Ski fährt. Die 'FIS'-Regeln besagen unter anderem, dass ein von hinten kommender Skifahrer so zu fahren hat, dass Vorausfahrende nicht gefährdet werden und außerdem nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden dürfen. (AZ: 2 O 392/06)
Wolfgang Büser

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