
Eltern können die Kosten für Besuche bei den Kindern nicht als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Kosten für Besuche bei den Kindern in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind (Az. III R 28/05).
In dem zu entscheidenden Fall reiste der Vater zu seinen drei bei der Mutter in den USA lebenden Kindern. Er wollte diese Besuchskosten in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt und die Gerichte sahen hier jedoch keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts. Durch das Kindergeld oder den alternativ zu gewährenden Kinderfreibetrag seien die Ausgaben eines nicht sorgeberechtigten Elternteils für den Umgang mit seinen Kindern bereits abgegolten. Ferner wies das Gericht darauf hin, dass es nicht außergewöhnlich sei, dass ein Elternteil von den Kindern getrennt lebe, wenn die Eltern geschieden sind.

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