
Betreuungsgeld für Eltern soll es ab 2013 geben, wenn Eltern ihre Kleinkinder zu Hause betreuen und nicht im Kindergarten anmelden.
Mit dem Kinderförderungsgesetz setzte die Bundesregierung den zentralen Baustein zum Betreuungsausbau für Kinder unter drei Jahren. Ab 2013 soll die Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren so gut ausgebaut sein, dass jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz hat. 30 Prozent der neuen Plätze soll durch eine „familiennahe Betreuungsform“, die Kindertagespflege, abgedeckt werden.
Die Bundesregierung hat außerdem ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause selbst betreuen, in Höhe von 150 Euro monatlich ab 2013 beschlossen. Familien in Deutschland sollen durch das Betreuungsgeld für Eltern gefördert werden. Das Betreuungsgeld soll nur ausgezahlt werden, wenn Eltern ihre Kinder nicht im Kindergarten anmelden oder anders fremd betreuen lassen und von ihnen selbst betreut werden. Damit soll die Erziehung zu Hause gestärkt und die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern belohnt werden.
Das Vorhaben, junge Familien mit dem Betreuungsgeld zu unterstützen, stößt auf heftige Kritik. Viele Kritiker zweifeln daran, dass das Betreuungsgeld den Kindern zugute kommen wird. Es herrscht außerdem keine Einigkeit darüber, ob das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, in Bar ausgezahlt oder als Bildungsgutschein ausgegeben werden soll.

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