
Enge Grenzen für den Bezug von Kindergeld im außereuropäischen Ausland. Eine Ausnahme gilt nur für Entwicklungshelfer.
Leben Eltern mit ihrem Kind in Thailand, so steht Ihnen grundsätzlich kein Kindergeld zu. Hier ging es um einen von Deutschland aus befristet entsandten Arbeitnehmer, der in dieser Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt geblieben war und seinen Anspruch auf Kindergeld ferner daraus herleitete, dass er in Thailand ähnlich einem Entwicklungshelfer tätig gewesen sei.
Das Bayerische Landessozialgericht wies seinen Antrag auf Kindergeld aber zurück. Im nicht-europäischen Ausland seien die Anspruchsberechtigten konkret aufgeführt, die Kindergeld beziehen könnten, etwa Entwicklungshelfer. Der Vater könne sich aber mit diesen nicht vergleichen, da er nicht uneigennützig, sondern als bezahlter Arbeitnehmer in dem fernen Land eingesetzt werde. (AZ: L 14 KG 6/07)
Wolfgang Büser

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt