
Die neue Düsseldorfer Tabelle ist zum 01.01.2010 in Kraft getreten. Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich die Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern.
Mit dem in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht. Die Änderungen schlagen sich bei den Zahlbeträgen für den Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) nieder.
Das OLG Düsseldorf gab die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle 2010 bekannt.
A. Kindesunterhalt

Weitere Informationen zur Düsseldorfer Tabelle:
www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/index.php