
Maßgebend für die Höhe des Unterhalts sei, was wirklich aufgewendet werden muss - der Lebensstandard auf den Philippinen ist 75 Prozent geringer.
Lebt ein nach der Scheidung geborenes Kind auf den Philippinen, so können die auf deutsche Lebensverhältnisse abgestimmten Sätze für den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle „nicht unbesehen übernommen werden“. Vielmehr sind die Beträge für den Unterhalt maßgebend, die der Unterhaltsberechtigte an seinem Aufenthaltsort aufwenden muss, „um den ihm gebührenden Lebensstandard aufrecht zu erhalten“. Als Orientierungshilfe für den Unterhalt kann insoweit die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums und nicht die Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden. Auf dieser Grundlage entspricht der Bedarf an Unterhalt auf den Philippinen dem nach deutschen Verhältnissen anhand der Düsseldorfer Tabelle bemessenen Bedarf zu lediglich einem Viertel. (Oberlandesgericht Koblenz, 7 WF 798/07)
Wolfgang Büser

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