
Streng gläubige Eltern sind trotz Sorgerecht nicht berechtigt wegen einzelner Lerninhalte und -methoden ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen.
Hält eine streng gläubige Familie, die den Baptisten angehört, zwei ihrer Kinder trotz einer Vielzahl an Gesprächen mit der Schulleitung und der Bezirksregierung sowie der Anordnung von Bußgeldern von der Grundschule fern und somit der allgemeinen Schulpflicht, so kann ihnen die elterliche Sorge für Schulangelegenheiten sowie das Recht zur Bestimmung des Wohnortes der Kinder entzogen werden. Die Eltern hatten die Schulpflicht wegen des angeblich „zu freizügigen Sexualkundeunterrichts“ missachtet. Ferner kann ein Pfleger des örtlichen Jugendamts bestellt werden.
Die Begründung des Bundesgerichtshofs: „Eltern sind auch dann nicht berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder -methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstehen, weil die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran hat, Minderheiten zu integrieren und religiös oder weltanschaulich geprägte Parallelgesellschaften zu verhindern.“ Ferner setze Integration voraus, dass sich solche Minderheiten nicht einem Dialog mit Andersdenkenden verschlössen. (AZ: XII ZB 41/07 u. a.)
Wolfgang Büser

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt