
Anspruch auf Elterngeld? Antrag stellen, Voraussetzungen, Höhe und Dauer Ihres Anspruchs auf Elterngeld kurz zusammengefasst.
Nach der Geburt eines Kindes soll der Einkommenswegfall aufgefangen werden. Damit Eltern das Familien- und und Berufsleben unter einen Hut bringen können, haben sie Anspruch auf Elterngeld. Antrag müssen Mütter und Väter schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.
Wurde in der Zeit vor der Geburt Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen, wird das Nettoeinkommen von dem Zeitraum davor zur Berechnung herangezogen. Das gilt auch für die Fälle, in denen das Einkommen durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung gemindert ist.
- Ein Elternteil kann das Elterngeld für 12 Monate beantragt werden.
- Der andere Elternteil kann noch 2 Monate zusätzlich Elterngeld geltend machen (Vaterbonus).
- Beide Elternteile beziehen gleichzeitig Elterngeld: Antrag verkürzt die Bezugszeit auf 7 Monate.
- Das Elterngeld kann auch auf 24 Monate ausgezahlt werden, wenn monatlich nur die Hälfte ausgezahlt wird.
- Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen von unter 1000 Euro erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1000 Euro liegt, erhalten die Elternteile zusätzlich zu den 67 Prozent einen Prozentpunkt dazu.
- Berechtigte Eltern bekommen 300 Euro mindestens ausgezahlt, auch wenn sie nicht erwerbstätig waren. Der Höchstbetrag beträgt 1800 Euro.
- Das Elterngeld wird bei Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Unterhalt und Sozialhilfe nicht als Einkommen berücksichtigt. Elterngeld bis 300 Euro bei diesen Sozialleistungen anrechnungsfrei.
- Elterngeld wird auch dann bezahlt, wenn Anspruchsberechtigte in Teilzeit arbeiten. Anspruchsberechtigte von Elterngeld dürfen jedoch nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Die Eltern erhalten dann 67 Prozent des Differenzbetrages zwischen dem Einkommen vor der Geburt und aktuellen Teilzeiteinkommen.
Beispiel für die Berechnung von Elterngeld bei Teilzeit
Nettoeinkommen vor der Geburt = 3200 Euro; Einkommen Teilzeit = 2100; mit der Bemessungsgrundlage von 2700 Euro besteht eine Differenz = 600 Euro. Man hat also Anspruch auf 402 Euro (=67 Prozent), zusätzlich zum Nettoeinkommen der Teilzeitarbeit.
Alleinerziehende Elternteile können bis zu 14 Monaten Elterngeld beziehen, weil sie sich nicht mit einem Partner abwechseln können. Voraussetzung ist, dass der alleinerziehende Elternteil das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und ohne dem anderen Elternteil mit dem Kind alleine in einer Wohnung lebt.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Adoptiv- und Pflegeeltern und Verwandte Elterngeld. Antrag können diese Personen, die mit dem Kind in einem Haushalt leben bei der zuständigen Stelle für Elterngeld. Für Adoptivkinder kann ausnahmsweise bis zur Vollendung des achten Lebensjahres das Eltergeld bis zu 14 Monaten bezogen werden.
Wenn Eltern sich wegen schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder weil Sie tot sind ihr Kind nicht betreuen, können Großeltern, Tanten und Onkel und deren Partner Anspruch auf Elterngeld geltend machen.

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