Baby, Kinder, Eltern: familie.de

Empfohlen von Nachhilfe.de
Bitte geben Sie Ihr Suchwort ein:

Ratgeber > Eltern > Familienrecht

ELTERNGELD

Elterngeld: Antrag, Höhe und Dauer des Anspruchs

Anspruch auf Elterngeld? Antrag stellen, Voraussetzungen, Höhe und Dauer Ihres Anspruchs auf Elterngeld kurz zusammengefasst.

Elterngeld: Antrag stellen

Nach der Geburt eines Kindes soll der Einkommenswegfall aufgefangen werden. Damit Eltern das Familien- und und Berufsleben unter einen Hut bringen können, haben sie Anspruch auf Elterngeld. Antrag müssen Mütter und Väter schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen.

Elterngeld: Höhe

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

Wurde in der Zeit vor der Geburt Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen, wird das Nettoeinkommen von dem Zeitraum davor zur Berechnung herangezogen. Das gilt auch für die Fälle, in denen das Einkommen durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung gemindert ist.

Elterngeld: Dauer

- Ein Elternteil kann das  Elterngeld für 12 Monate beantragt werden.

- Der andere Elternteil kann noch 2 Monate zusätzlich Elterngeld geltend machen (Vaterbonus).

- Beide Elternteile beziehen gleichzeitig Elterngeld: Antrag verkürzt die Bezugszeit auf 7 Monate.

- Das Elterngeld kann auch auf 24 Monate ausgezahlt werden, wenn monatlich nur die Hälfte ausgezahlt wird.

Elterngeld: Antrag von Geringverdienern und arbeitslosen Eltern

- Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen von unter 1000 Euro erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1000 Euro liegt, erhalten die Elternteile zusätzlich zu den 67 Prozent einen Prozentpunkt dazu.

- Berechtigte Eltern bekommen 300 Euro mindestens ausgezahlt, auch wenn sie nicht erwerbstätig waren. Der Höchstbetrag beträgt 1800 Euro.

- Das Elterngeld wird bei Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Unterhalt und Sozialhilfe nicht als Einkommen berücksichtigt. Elterngeld bis 300 Euro bei diesen Sozialleistungen anrechnungsfrei.

Elterngeld: Antrag bei Teilzeitbeschäftigung

- Elterngeld wird auch dann bezahlt, wenn Anspruchsberechtigte in Teilzeit arbeiten. Anspruchsberechtigte von Elterngeld dürfen jedoch nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Die Eltern erhalten dann 67 Prozent des Differenzbetrages zwischen dem Einkommen vor der Geburt und aktuellen Teilzeiteinkommen.

Beispiel für die Berechnung von Elterngeld bei Teilzeit
Nettoeinkommen vor der Geburt = 3200 Euro; Einkommen Teilzeit = 2100; mit der Bemessungsgrundlage von 2700 Euro besteht eine Differenz = 600 Euro. Man hat also Anspruch auf 402 Euro (=67 Prozent), zusätzlich zum Nettoeinkommen der Teilzeitarbeit.

Elterngeld: Antrag von Alleinerziehenden

Alleinerziehende Elternteile können bis zu 14 Monaten Elterngeld beziehen, weil sie sich nicht mit einem Partner abwechseln können.  Voraussetzung ist, dass der alleinerziehende Elternteil das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und ohne dem anderen Elternteil mit dem Kind alleine in einer Wohnung lebt.

Sonderfall Elterngeld: Antrag von Adoptiv- und Pflegeeltern und Verwandte

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Adoptiv- und Pflegeeltern und Verwandte Elterngeld. Antrag können diese Personen, die mit dem Kind in einem Haushalt leben bei der zuständigen Stelle für Elterngeld. Für Adoptivkinder kann ausnahmsweise bis zur Vollendung des achten Lebensjahres das Eltergeld bis zu 14 Monaten bezogen werden.

Wenn Eltern sich wegen schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder weil Sie tot sind ihr Kind nicht betreuen, können Großeltern, Tanten und Onkel und deren Partner Anspruch auf Elterngeld geltend machen.

Lesezeichen bei Oneview setzen Lesezeichen bei Yigg setzen Lesezeichen bei delicios setzen Lesezeichen bei Mr.Wong setzen Lesezeichen bei Google setzen Lesezeichen bei Webnews setzen

Zum Forum
Mama84 06.02.12 - 22:32 Uhr
BabyfotowettbewerbIch meinte ja damit im lauf...
afroandi 06.02.12 - 21:47 Uhr
Was verschenken Sie am...Hi! Werd was leckeres koche...
Familie_pic.jpg
Tiffy86 06.02.12 - 16:17 Uhr
ich bin schwanger, mir...Hey, das klingt doch eigent...
luka1710 06.02.12 - 16:03 Uhr
BEL - Spontangeburt/Ka...Hallo, also ich persönlich ...
wolle 25.12.10 - 21:08 Uhr
BabyfotowettbewerbHabe mich jetzt hier regist...
Antje 29.06.10 - 20:37 Uhr
Wo gibt es wirklich gu...Hallo, bin auf der Suche na...
100_7896.JPG
Enid 03.11.11 - 15:53 Uhr
Neuer Mädchennamen - W...Hallo ihr Lieben da draußen...
Familie-Forum-3.jpg
Leo Redakteu... 25.03.11 - 14:40 Uhr
Kaiserschnitt oder nat...Jedes 3. Kind per Kaisersch...
Redaktion_Fa... 04.02.11 - 10:32 Uhr
Familie ist...Familie ist... ... sich jed...
wolle 25.12.10 - 21:08 Uhr
BabyfotowettbewerbHabe mich jetzt hier regist...
Anonym 15.07.11 - 19:06 Uhr
4. Kind mit 40?Hallo, wir haben 3 Kinder: ...
jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
Es will einfach nicht ...Mein verlobter und ich vers...

Alle Gewinnspiele & Aktionen

Kinder-Fotowettbewerb

SERVICE ELTERN

Psychotests
Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskop
Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

SERVICE SCHWANGERSCHAFT

Eisprungkalender
Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Vornamen
Kindernamen suchen und finden

SERVICE BABY

Babyfotowettbewerb
Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
Kinderkrankheiten
 - von Scharlach bis hin zu Neurodermitis

Kindersitz-Suche
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt

Energie sparen: Wie Sie richtig heizen, Strom und Benzin sparen