
Elterngeld erhält die Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, das Kind betreut und erzieht, außerdem keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Berechtigte Mütter und Väter, die Elterngeld bekommen, können in Teilzeit arbeiten, sofern die Teilzeitarbeit nicht mehr als 30 Stunden die Woche beträgt. Die Höhe des Elterngeldes reduziert sich je nach Einkommen.
Das Elterngeld für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten um ein Kind kümmern, erhält auch die Betreuungsperson, die einer Teilzeittätigkeit nachgeht.
Das Elterngeld reduziert sich jedoch in der Höhe, wenn die berechtigte Person für Elterngeld eine Beschäftigung in Teilzeit ausübt. Wer Anspruch auf Elterngeld hat, bekommt dann nur noch 67 Prozent der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt des Kindes ausbezahlt:
Das Elterngeld erhaltende berechtigte Person erhält demnach 67 Prozent der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich durchschnittlichen erzielten Einkommen in den Monaten mit Teilzeitarbeit.
Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2700 Euro berücksichtigt. Wenn das Einkommen während des Bezugs des Elterngeldes höher als das Einkommen vor der Geburt des Kindes ist, wird kein Elterngeld ausbezahlt.
Bei Höchstverdienern, deren Einkommen infolge von Teilzeitarbeit nicht unter die 2.700 Euro-Grenze fällt, bleibt es beim Mindestbetrag von 300 Euro. Einkommensersatz ist dann ausgeschlossen.
Liegt das Teileinkommen unterhalb dieser Grenze, wird als Einkommensverlust nur die Differenz zu 2700 Euro und nicht zum tatsächlichen Voreinkommen berücksichtigt.
Bei Gesamteinkommen unterhalb von 2700 Euro wird dagegen der Wegfall von Einkommen in der vollen Differenz zum Voreinkommen in Höhe von 67 Prozent ersetzt. Die Begrenzung des Elterngeldes wirkt sich bei Leistungsempfänger nicht aus, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen nicht mehr als 2.700 Euro vor der Geburt beträgt.
Beispiel:
Nettoeinkommen vor der Geburt 2.000 Euro
Nettoeinkommen Teilzeit nach der Geburt 1.500 Euro
Differenzbetrag 500 Euro
67 Prozent vom Differenzbetrag 335 Euro
Die das Kind betreuende Person hat Anspruch auf 335 Euro Elterngeld.

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