
Geschiedene Mutter mit gemeinsamen Sorgerecht darf in der EU ohne Zustimmung des Vaters umziehen, wenn Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt.
Eine geschiedene Mutter, die mit ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, wie beispielsweise England, begeht gegenüber dem Vater keine „Kindesentführung“. Das gilt auch dann, wenn Vater und Mutter das Sorgerecht gemeinsam zusteht. Bedingung dafür ist jedoch, dass allein die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hat. Innerhalb der Europäischen Union genießt der Vater „Freizügigkeit“. Er kann seine Kinder in England besuchen. Rechtlich ist also der Umzug nicht anders zu bewerten, als wäre die Frau von Nord- nach Süddeutschland umgezogen.
(Oberlandesgericht Koblenz, 9 UF 450/07)
Wolfgang Büser

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt