
Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts ist rechtswidrig. Frauen dürfen nicht in der Elternzeit vom Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden.
Da Frauen nach dem Mutterschutz weit überwiegend auch die Elternzeit in Anspruch nehmen, dürfen sie bei in dieser Zeit laufenden Beförderungsverfahren nicht ausgeschlossen werden, weil dies eine faktische Ungleichbehandlung aufgrund ihres Geschlechts bedeuten würde
Laufbahn während der Elternzeit fiktiv nachzeichnen
Bei „besonders langem Urlaub“, zum dem auch Elternzeit zählt, so das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, kann deren Laufbahn - von der letzten Beurteilung vor der Elternzeit ausgehend - fiktiv nachgebildet werden. Dabei ist während der Elternzeit davon auszugehen, dass „der beurlaubte Bewerber auch weiterhin gleiche Leistungen wie vorher erbracht hätte“. (AZ: 6 B 57/07)
Wolfgang Büser

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt