
Steuerreform bei Erbschaft und Schenkung soll nach dem Entwurf des Koalitionsvertrages erneut geändert werden. Die steuerliche Reform bei Erbschaft und Schenkung trat erst zum 1.1.2009 in Kraft.
Nach dem Entwurf des Koalitionsvertrages sollen nunmehr die Steuersätze für die der Steuerklasse II unterfallenden Geschwister, Neffen und Nichten durch einen neuen Tarif zwischen 15 % und 43 % verbessert werden.
Erst zum 1.1.2009 wurden Änderungen im Steuerrecht für Erbschaft und Schenkung umgesetzt. Mit der Reform der Erbschaftsteuer zum 1.1.2009 wurden die für die Steuerklassen II und III geltenden Steuersätze vereinheitlicht (auf 30 % bzw. 50 %). Es gab diesbezüglich zwischen diesen beiden Steuerklassen keine Differenzierung im Hinblick auf den verwandtschaftlichen Nähegrad zum Erblasser bzw. Schenker mehr.
Steuerfreibetrag bei Erbschaft
Unter verfassungsrechtlichen Gesichtpunkten kritisch bewertet wird seit Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform auch der einheitliche Steuerfreibetrag für die Steuerklassen II und III (20.000 €). Eine künftige Differenzierung auf dieser Ebene des Freibetrages ist im Entwurf des Koalitionsvertrages allerdings nicht vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser verfassungsrechtlich relevante Aspekt bzgl. des Steuerfreibetrages bei der geplanten Änderung vom Gesetzgeber berücksichtigt wird.
Dr. Ernst L. Schwarz

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