
Kindergeld erhalten deutsche Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn sie mehrer Jahre im Ausland leben, gibt es kein Kindergeld.
Bleiben drei Kinder mit ihrer Mutter nach einem Urlaub fast zwei Jahre lang im Heimatland der Eltern, in diesem Fall in Mazedonien, so müssen die Eltern das in dieser Zeit unrechtmäßig bezogene Kindergeld von 10.600 Euro auch dann zurückzahlen, wenn der lange Aufenthalt außerhalb Deutschlands nicht geplant war und sich durch eine Erkrankung der Großmutter ergeben hat.
Die Kinder hatten in dieser Zeit nicht mehr ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in der Bundesrepublik. Dass der Vater noch in Deutschland arbeitete und die Kinder während der Ferien bei ihm „zu Besuch“ waren, ändert nichts daran, dass die Eltern das Kindergeld zurückerstatten müssen.
(Finanzgericht Hamburg, 3 K 49/07)
Wolfgang Büser

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