
Sind die Eltern ohne Einkommen, müssen die Großeltern zu gleichen Teilen für den Kindesunterhalt einspringen.
Ist eine Mutter als Hausfrau einkommenslos und verliert der Vater seine Arbeitsstelle, so dass er fortan nicht mehr für den Kindesunterhalt voll aufkommen kann, so haften für ihn und den Unterhalt nicht nur seine Eltern, sondern auch die Großeltern mütterlicherseits. Wird also nur die Großmutter väterlicherseits auf Kindesunterhalt verklagt, so kann sie sich weigern, bis auch die Einkommensverhältnisse der anderen Großeltern geklärt sind, weil auch auf sie gegebenenfalls Haftungsanteile entfallen. (Saarländisches Oberlandesgericht, 6 WF 18/07)
Wolfgang Büser

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