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URTEIL ZUM UNTERHALT

Geschiedene bekommen mehr Unterhalt

Geschiedene bekommen mehr Unterhalt
Der erreichte Lebensstandard soll Unterhaltsberechtigten sicher sein. Foto: Thinkstock

Der unterhaltsberechtigte Ehepartner muss jetzt nicht mehr mit Kürzungen rechnen, wenn der ehemalige Partner wieder heiratet.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezüglich des Unterhalts geschiedener Ehepartner widerrufen. Das bedeutet, dass zukünftig neue Ehepartner bei der Bemessung des Unterhalts nicht mehr einbezogen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung als Berechnungsgrundlage bestimmt. Dem Unterhaltsberechtigten sollte „der erreichte Lebensstandard gesichert und insbesondere sein sozialer Abstieg vermieden werden“, argumentierten die Richter.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den "ehelichen Verhältnissen"

Den Anstoß für das Kippen des Urteils hatte eine Klägerin gegeben, die nach 24 Jahren Ehe zunächst 618 Euro Unterhalt erhalten hatte. Weil ihr Mann wieder heiratete, wurde ihr Unterhalt auf  488 Euro gesenkt. Die Richter bezogen sich auf die sogenannte Dreiteilungsmethode, die nach einer neuen Heirat den aktuellen Ehepartner in die Berechnung des Unterhalts mit einbezieht.

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte den Bundesgerichtshof, dass nicht, wie vom Gesetz vorgeschrieben (Paragraf 1578 BGB), die "ehelichen Lebensverhältnisse" die Argumentationsgrundlage darstellen, sondern "wandelbare eheliche Lebensverhältnisse". Das sei verfassungswidrig.

(zeit.de/spiegel.de/financial times.de/leo)

 

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nightingale73 22.02.12 - 21:22 Uhr
Ich wüßnsche mir unbed...Wenn der Mann sich so gar n...
katy09 22.02.12 - 21:02 Uhr
Bin ich unfruchtbar?Zitat von wondergirl0306 Me...
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nightingale73 22.02.12 - 20:52 Uhr
ich, 41, kinderlos mit...Hallo, nun hast Du ja 39 Ja...
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