
Die Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Die aktuelle Regelung sei verfassungswidrig. Die Regierung hat bis 31. Dezember 2010 Zeit, die Regelsätze anzupassen.
Die Hartz-IV–Sätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Hartz-IV-Leistungen bisher nicht transparent genug berechnet worden seien. Die Hartz-IV–Regelsätze würden nicht das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten. In das Existenzminimum müssten auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben mit einberechnet sein.
Bisher erhalten Erwachsene 359 Euro monatlich, Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einen Betrag von 207 Euro (60 Prozent des Satzes für Alleinstehende) und ab Beginn des 15. Lebensjahres 276 Euro (80 Prozent). Die 40 Prozent Abschlag beruhten jedoch nur „auf einer freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung“, so das Bundesverfassungsgericht.
Insbesondere die notwendigen Ausgaben für Schulhefte und -bücher, Taschenrechner etc. blieben in den Hartz-IV-Sätzen für Kinder unberücksichtigt. Diese gehörten jedoch zum existentiellen Bedarf eines Kindes. Wenn die Regelleistungen diese Kosten nicht decken könnten, hätten hilfebedürftige Kinder schlechtere Zukunftschancen. Auch fehle eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren Kindern.
Die Regierung muss bis zum 31. Dezember 2010 das Gesetz ändern und die Hartz-IV-Sätze anpassen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.

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