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SCHULRECHT

Keine freie Schulwahl, Wohnsitz ist Aufnahmekriterium

Keine freie Schulwahl für Eltern

Eltern können die Schule für Ihr Kind nicht frei wählen. Der Wohnsitz als Aufnahmekriterium ist zulässig. Eltern können einen Wechsel von der weiterführenden, staatlichen Schule wegen Umzugs nicht durchsetzen.

Eltern eines Jungen, der vor dem Wechsel zu einer weiterführenden Schule steht, können nicht durchsetzen, dass der Filius von einem bestimmten Gymnasium aufgenommen wird, wenn es sich bei der ausgesuchten Schule um eine staatliche Bildungseinrichtung handelt, die in Mainz (Rheinland-Pfalz) liegt, die Familie in Hessen zuhause ist und die Aufnahmekapazität bereits mit Schülern aus Rheinland-Pfalz ("Landeskindern") erschöpft ist.

Auch wenn Geschwister die Schule besuchen, besteht keine freie Wahl

Das gilt auch dann, wenn bereits zwei Kinder der Familie dieses Mainzer Gymnasium besuchen. Der Wohnsitz dürfe als Aufnahmekriterium wirken, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
(AZ: 2 B 10613/08)

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