
Bei „spontane Fehlreaktion“ von Kindern besteht für die Eltern keine Haftung. Bei Kindern unter 10 Jahren greift die Schuldunfähigkeit.
Ein 7 Jahre und 10 Monate alte Sohn einer Frau spielte mit seinem Fahrrad im - vom Küchenfenster der Mama einsehbaren - Hof. Er kommt - in einem unbeobachteten Moment - plötzlich auf die Idee, auf die Straße zu fahren und verursacht dort einen Schaden an einem Cabrio in Höhe von 1.600 Euro.
Weil er mit dem Rad in einen Kotflügel rauscht, kann die Besitzerin des Cabrios keinen Schadenersatz von der Mutter verlangen. Das Amtsgericht München sprach die Mutter von der Haftung frei. Sie konnte glaubhaft machen, sowohl gelegentlich kontrollierend aus dem Fenster geblickt zu haben und als auch, dass ihr Sohn seit vier Jahren Fahrrad fährt und die Regeln des Straßenverkehrs kennt und beachtet. Es handelte sich bei der Aktion des Jungen um eine „spontane Fehlreaktion“ eines Kindes, die nie ausgeschlossen werden könne. Für Eltern besteht in diesem Fall keine Haftung.
Für solche Fälle sieht das Gesetz ohnehin eine Schuldunfähigkeit von Kindern vor, die noch keine zehn Jahre alt sind.
(Amtsgericht München, 322 C 3629/07)
Wolfgang Büser

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt