
Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen zum 01.01.2010. Das Kindergeld erhöht sich auf 184 Euro, der monatliche Kinderfreibetrag für Eltern auf 364 Euro.
Die wichtigsten Änderungen für Kindergeld und Kinderfreibetrag im Überblick:
Kinder | 2009 | 2010 |
|---|---|---|
1. und 2. Kind | 164 | 184 |
3. Kind | 170 | 190 |
4. Kind und jedes weitere | 195 | 215 |
Der Kinderfreibetrag wird aus dem so genannten Existenzminimum für ein Kind berechnet. Der Kinderfreibetrag wird 2010 auf 2.184 Euro erhöht. Der maßgebliche doppelte monatliche Kinderfreibetrag bei Ehegatten, die zusammen zu Einkommenssteuer veranlagt werden, beträgt anstatt 216 Euro dann 364 Euro ((2.184x2):12=364). Im Jahr 2009 liegt der Kinderfreibetrag noch bei 1.932 Euro.
Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf steigt von 1.080 auf 1.260 Euro pro Elternteil.
Erwerbstätige Eltern können bei der Einkommenssteuererklärung das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob es für die Eltern günstiger ist, den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld in Anspruch zu nehmen.