
Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen auf 184 Euro, beziehungsweise auf 364 Euro erhöht werden. Das wirkt sich auf die Beträge der Düsseldorfer Tabelle aus.
Mit dem zum 01.01.2010 voraussichtlich in Kraft tretenden Wachstumsbeschleunigungsgesetz sollen Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht werden. Das dritte Konjunkturpaket soll Familien entlasten. Die Änderungen werden sich bei den Zahlbeträgen für den Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) niederschlagen.
- Der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes soll von 1.932 EUR auf 2.184 EUR erhöht werden und der maßgebliche doppelte monatliche Kinderfreibetrag dann 364 EUR betragen. Erwerbstätige Eltern können bei der Einkommenssteuererklärung entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.
- Ferner soll das Kindergeld erhöht werden. Das Kindergeld ist bisher folgendermaßen gestaffelt:
• für das erste und zweite Kind 164 Euro
• für das dritte Kind 170 Euro
• für jedes weitere Kind 195 Euro
Zum 01.01.2010 soll das Kindergeld wie folgt erhöht werden:
• für das erste und zweite Kind auf 184 EUR
• für das dritte Kind auf 190 EUR und
• für das vierte und jedes weitere Kind auf 215 EUR.
- Aufgrund dessen werden sich dann auch die Beträge der Düsseldorfer Tabelle, im Zusammenhang mit dem Unterhalt für Kinder, entsprechend verändern.
Sobald die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten sind, werden wir die neuen Tabellenbeträge veröffentlichen.
Dr. Ernst L. Schwarz

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