
Das Kindswohl ist ausschlaggebend für den Wohnort des Kindes. Utreil des brandenburgischen Oberlandesgericht zum Umgangsrecht.
Ein 10 Jahre alter Junge wohnte bei seiner Mutter, die vom Vater getrennt lebt und seitdem im Streit mit ihm liegt. Zuvor hatte er zwei Jahre beim Papa gewoht, weil der das Sorgerecht hatte.
Macht der Junge gegenüber seinem Vater, dem Jugendamt und später dem Gericht „unmissverständlich und bemerkenswert klar“ deutlich, dass er sich bei seiner Mutter besser aufgehoben fühlt, so ist diesem Wunsch des Jungen zu entsprechen. Das Wohl des Kindes wird auch durch dessen Willen „sichtbar“, urteil das Gericht zum Umgangsrecht. (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 9 UF 214/06)
Wolfgang Büserww

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