
Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass behinderte Kinder einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Eingliederungshilfe haben.
Grundsätzlich hat ein behindertes Kind Anspruch darauf, dass das Sozialamt die Kosten eines Integrationshelfers (Unterstützungsperson beim Schulbesuch) übernimmt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es um die Fälle zweier behinderter Kinder, die um die Kostenübernahme für die integrative Unterrichtung an einer Montessori-Grundschule beziehungsweise Montessori-Mittelschule kämpften. Das Gericht sprach ihnen das Geld zu, weil sie im Rahmen der schulrechtlichen Wahlfreiheit zwischen einer integrativen und einer Montessori-Einrichtung wählen dürfen. Dass die Kosten für einen Begleiter nicht angefallen wären, wenn sie sich für die integrative Einrichtung entschieden hätten, sei unerheblich, so das Gericht. (AZ: 5 C 34/06 u. a.)
Wolfgang Büser

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt