
Eine private Krankenkasse kann die Kosten für eine künstliche Befruchtung an die gesetzliche Krankenkasse übergeben. Gesetzliche Krankenkassen zahlen eine künstliche Befruchtung nur bei Verheirateten.
Kann ein Ehepaar wegen einer „hochgradigen Fruchtbarkeitsstörung“ des Mannes auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen, ist aber eine künstliche Befruchtung erfolgversprechend, so hat die gesetzliche Krankenkasse, bei der die Frau versichert ist, die Kosten dafür auch dann zu übernehmen, wenn der Mann bei einer privaten Krankenkasse versichert ist. Das Bundessozialgericht verurteilte mit dieser Begründung die DAK, die Kosten für eine künstliche Befruchtung von in diesem Fall 1.500 Euro zu übernehmen, obwohl der Grund für die Störung beim Mann lag.
Die gesetzliche Krankenkasse sei verpflichtet, die „Kosten zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“ unabhängig davon zu übernehmen, dass der auslösende Partner privat versichert sei.
Inzwischen ist das Gesetz so geändert worden, dass die Krankenkassen nur noch die Hälfte des Aufwandes für eine künstliche Befruchtung beizusteuern haben. (AZ: B 1 KR 24/07 R)
Wolfgang Büser

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt