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KRANKENVERSICHERUNG

Krankenkasse zahlt für künstliche Befruchtung nur 50%

Künstliche Befruchtung, Krankenversicherung

Trotz medizinisch ungeklärter Sterilität, müssen gesetzliche Krankenkassen für die künstliche Befruchtung nur 50% Kostenzuschuss gewähren.

Die Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt, weil die Klage nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Aussicht auf Erfolg hat. Die gesetzliche Krankenversicherung begrenzte die Leistungen für die medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung der Schwangerschaft durch eine künstliche Befruchtung auf 50%. Die Ehegatten erhoben Verfassungsbeschwerde, weil sie eine Begrenzung der Leistungen für die notwendige künstliche Befruchtung aufgrund ungeklärter Sterilität für verfassungswidrig halten.

Die Beschwerdeführer waren verheiratet und gesetzlich versichert. Für die geplante künstliche Befruchtung bewilligte die gesetzliche Krankenkasse im März 2005 einen Kostenzuschuss von 50%.

Kostenzuschuss von 50% für künstliche Befruchtung ist gerechtfertigt


Das BVerfG hat bereits in dem Urteil vom 28. Februar 2007  entschieden, dass verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) nicht als Behandlung einer Krankheit anzusehen sei. Eine künstliche Befruchtung wäre als nicht krankheitsbedingten Versicherungsfall zu behandeln. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst nicht den Wunsch nach einer erfolgreichen Familienplanung in einer Ehe.

Die künstliche Befruchtung beseitigt keinen regelwidrigen körperlichen Zustand, die Sterilität wird mit Hilfe medizinischer Technik umgangen, ohne auf die Heilung des körperlichen Zustands zu zielen.

Es liegt auch kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG, vor. Alle Versicherten werden gleich behandelt. Für besondere Fälle, wenn sozial schwache Personen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht finanzieren können, kann es Ausnahmen geben. Grundsätzlich ist der Staat jedoch nicht dazu verpflichtet, Maßnahmen in Bezug auf künstlicher Befruchtung für die Entstehung einer Familie mit den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu fördern. (BVerfG, 27.01.2009, 1 BvR 2982/07)

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Scudici 22.05.12 - 22:36 Uhr
[BIETE] -> Mein Online...* * Mein Online-Album mit M...
FreshStyle77 22.05.12 - 17:44 Uhr
Klomottengeld wer hat ...Zitat von manjana40 Hallo ....
FreshStyle77 22.05.12 - 17:39 Uhr
Wunschkaiserschnittoh mein gott...10 Stunden??...
katy09 21.05.12 - 21:39 Uhr
nich erklärbares verha...Du solltest auf keinen Fall...
Luna1990 21.04.12 - 20:59 Uhr
Schnwager oder nicht? ...Hallo Leute. Ich mache mir ...
wolle 25.12.10 - 21:08 Uhr
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jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
Es will einfach nicht ...Mein verlobter und ich vers...
Redaktion_Fa... 04.02.11 - 10:32 Uhr
Familie ist...Familie ist... ... sich jed...
Redaktion_Fa... 04.02.11 - 10:32 Uhr
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wolle 25.12.10 - 21:08 Uhr
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jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
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Anonym 15.07.11 - 19:06 Uhr
4. Kind mit 40?Hallo, wir haben 3 Kinder: ...

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