
Was tun bei Kündigung? Nicht den Kopf verlieren, Ruhe bewahren und das Kündigungsschreiben genau prüfen. Worauf es ankommt.
Nicht nur in Krisenzeiten gilt: Jedem kann eine Kündigung treffen. In jedem Vertrag ist eine bestimmte Frist für die Kündigung vorgesehen, in der ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Eigentlich einfach, doch kommt es immer wieder vor, dass eine Kündigung wegen Formfehlern unwirksam ist; Fehlerquellen sind unter anderem:
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, sollte sich an einen Fachanwalt wenden. Der Anwalt kann am besten erkennen, ob gegen eine der genannten Formalia verstoßen wurde und ob die Kündigung deshalb unwirksam ist. Zum Einreichen einer Klage bleiben nach Zugang der Kündigung drei Wochen Zeit. Es kommt zunächst zu einem Gütetermin, bei dem der Arbeitgeber erstmals die Kündigung begründen muss, wie beispielsweise mit der schlechten Wirtschaftslage des Betriebes. Bei einer solchen „betriebsbedingten“ Kündigung ist zu prüfen, ob ihr nicht die soziale Schutzwürdigkeit des Arbeitnehmers entgegensteht.
In jedem Fall wird auf „Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung“ geklagt, sprich: auf Weiterbeschäftigung. Faktisch ist aber die Kündigungsschutzklage – wenn denn Aussicht auf Erfolg besteht – das Mittel, um dem Arbeitgeber eine finanzielle Entschädigung abzutrotzen, und zwar auf dem Weg des außergerichtlichen Vergleiches. Oft wird in solchen Fällen eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr vereinbart.
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