
Krankenversicherung muss Mutter-Kind-Kur zahlen, wenn ambulante Maßnahmen "zu stressig" sind. Mutter mit zwei Kindern darf in die Kur.
Leidet eine Mutter zweier Kinder am so genannten Burn-out-Syndrom, so muss ihre Krankenkasse (hier eine BKK) eine Mutter-Kind-Kur bezahlen. Im vorliegenden Fall leidet die Mutter am Burn-out-Syndrom unter anderem auch deswegen, weil ihr drittes Kind gestorben ist.
Die Kasse darf nicht auf ambulante Reha-Maßnahmen für die Frau verweisen, wenn die Organisation der Kinderbetreuung für die Zeit der Therapien große Probleme bereiten würde und die psychisch ohnehin stark angeschlagene Patientin somit keine Erholung hätte. Die Kasse habe die Mutter-Kind-Kur zu finanzieren - auch wenn die Kinderbetreuung eigentlich kein medizinisches, sondern ein organisatorisches Problem darstelle, so das Sozialgericht Reutlingen. (AZ: S 9 KR 2400/08)
Wolfgang Büser

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