
Kann der Vater lauft Aufenthaltsbestimmungsrecht sein Kind treffen, darf die Mutter Besuchstermine nicht unentschuldigt ausfallen lassen, andernfalls wird das Jugendamt eingeschaltet.
Ist die Mutter eines nichtehelichen Kindes zwar dem Grunde nach der Meinung, der Vater solle regelmäßig Umgang mit dem Kind haben, weil das für dessen Entwicklung bedeutsam sei, ist sie aber „innerlich gegen die Besuche und beeinflusst sie das Kind in diesem Sinn“, so kann ihr das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht soweit entzogen werden, „wie es um die Durchführung der Besuche beim Vater geht“. Insoweit ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Pfleger beim Jugendamt zu übertragen.
(Brandenburgisches Oberlandesgericht, 10 UF 128/06)
Wolfgang Büser

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