
Belästigt ein geschiedener Vater seine Ex-Frau und die bei ihr lebenden gemeinsamen Kinder über Jahre hinweg mit Psychoterror, so wird die beantragte Namensänderung sofort vollzogen.
Zwar ist eine Namensänderung von Kindern regelmäßig nicht „für sofort vollziehbar“ zu erklären, wenn der Vater Einspruch dagegen erhebt. Dieser Einspruch gegen die Namensänderung gilt nicht, wenn der Papa nach der Scheidung von seiner Frau und der Mutter der Kinder jahrelang in Stalking-Manier der gesamten Familie nachstellt und sie Psychoterror aussetzt.
Hier war dem Vater verboten worden, die Schule seines 13jährigen Sohnes zu betreten, die Tochter war zwischenzeitlich „in ein auswärtiges Internat geflohen“, um seinen Belästigungen zu entgehen, und der Wohnung der Familie darf er sich allenfalls entfernt nähern. Das Verwaltungsgericht Freiburg hielt all dies für ausreichend, die Namensänderung der Kinder, die „nicht durch das Führen des Familiennamens des Vaters ständig an ihn und seine Taten erinnert zu werden“ für sofort vollziehbar zu erklären. (AZ: 4 K 2244/07)
Wolfgang Büser

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