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VATERSCHAFTSTEST

Neue Regelung bei Vaterschaftstest

Neue Regeln für Vaterschaftstest
Foto: © thinkstock

Heimlicher Vaterschaftstest ab sofort verboten: Seit dem 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft.

Ein heimlich arrangierter Vaterschaftstest lag vor Einführung des Gendiagnostikgesetzes in einer rechtlichen Grauzone. Bei vielen Laboren war der Test ohne Wissen und Einverständnis aller Beteiligten möglich. Durch das neue Gesetz ist diese Vorgehensweise eindeutig verboten. Sowohl der Auftraggeber, als auch das durchführende Labor machen sich strafbar, wenn dem Vaterschaftstest nicht alle betroffenen Personen zugestimmt haben. Eine strenge Neuregelung, die vor allem bei verunsicherten Vätern oft zu Unverständnis führt.

Bedeutung des Gendiagnostikgesetzes für Familien

Die Vaterschaft gerichtlich zu klären, ist oftmals kostspielig. Hinzu kommt der hohe emotionale Stress, dem alle Beteiligten, vor allem die Kinder, bei einem Vaterschaftstest ausgesetzt sind. Bis Februar 2010 versuchten daher viele Menschen die Frage nach der Vaterschaft in einem privaten Rahmen zu klären. Mit einem Schnuller des Kindes oder den Fingernägeln des Mannes konnte ein Vaterschaftstest ohne das Wissen der Betroffenen durchgeführt werden. Der Vorteil lag für viele Betroffene darin, dass keine familiäre Unruhe geschaffen wurde, bevor nicht feststand, dass die Vaterschaft berechtigt angezweifelt werden kann.

Trotz allem Verständnis für diese Beweggründe sollte man nicht vergessen, dass durch einen heimlichen Vaterschaftstest ohne Wissen und Zustimmung aller Beteiligten die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzt wurden. An dieser Stelle schließt das Gendiagnostikgesetz eine Lücke.

Einheitliche Regelung für Labore

Um die Arbeit von Laboren einem einheitlichen Standard zu unterwerfen und damit den Kunden eine größtmögliche Sicherheit zu bieten, schreibt das Gendiagnostikgesetz eine Akkreditierung für Labore vor. Alle Anbieter von Abstammungsanalysen müssen demnach ab Februar 2011 eine Akkreditierung der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) für Forensische Genetik nachweisen. Damit werden die Arbeitsabläufe des Labors von einer dritten unabhängigen Stelle begutachtet.

Einige Labore haben schon jetzt eine solche Akkreditierung und bieten so ihren Kunden ein größtmögliches Maß an Sicherheit in puncto Vaterschaftstest. Denn ein falsches Ergebnis aufgrund von Probenverwechslungen oder falschen Analysemethoden ist mit unabsehbaren und möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die familiäre Beziehung verbunden.

Erschwerte Möglichkeiten bei Zweifeln an Vaterschaft

Die Regelungen des neuen Gesetzes stellen unsicheren Müttern und auch Vätern Hürden in den Weg. Ein schneller heimlicher Vaterschaftstest ist nicht mehr erlaubt, auch dann nicht, wenn dazu ein ausländisches Labor gewählt wird. Andererseits wurde mit dem Gendiagnostikgesetz eine klare Richtlinie geschaffen, an die sich Labore und Auftraggeber gleichermaßen halten müssen.

Fazit: Mütter und Väter können endlich sicher sein, dass ein Vaterschaftstest nicht mehr ohne ihr Wissen durchgeführt werden darf. Außerdem haben Labore nun die Möglichkeit, ihre Ergebnisse in einem rechtlich einwandfreien Rahmen zu erarbeiten.

Quelle: www.vaterschaftsanalyse.de

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