
Wunsch der Eltern muss nicht berücksichtigt werden, wenn ein Grundschüler die Prüfung für eine weiterführende Schule nicht besteht.
Besteht eine Grundschülerin (hier eine 3tägige) Prüfung für eine weiterführende Schule vor drei Pädagogen nicht, so können die Eltern ihren Wunsch, dass das Mädchen auf eine Realschule wechselt, nicht durchsetzen. Sie haben dann nur noch die Wahl zwischen der Haupt- oder (falls vorhanden) der Gesamtschule als weiterführende Schule.
Das Verwaltungsgericht Minden führte hier aus, dass es sich - so das Argument der Eltern - nicht um eine „Momentaufnahme“ handele, da die Empfehlung für eine weiterführende Schule bereits von der Grundschule ausgesprochen worden und in dem Prüfverfahren noch einmal bestätigt worden sei. (AZ: 2 L 302/07)
Wolfgang Büser

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