
Wenn Großeltern eine Rechtsschutzversicherung haben, gehören Enkelkinder nicht zum kostenfrei mitversicherten Personenkreis einer Rechtsschutzversicherung.
Enkelkinder gehören auch dann nicht automatisch zum kostenfrei mitversicherten Personenkreis, wenn sie zusammen mit ihren Eltern im Haushalt der Großeltern leben und von diesen finanziell unterhalten werden.
Nur die unmittelbaren Nachkommen ersten Grades sind mitversichert, nicht auch die Abkömmlinge der zweiten oder dritten Generation.
Der Großvater kam beim Kammergericht Berlin nicht mit seiner Argumentation durch, dass die Mitversicherung gegeben sein müsse, weil es sich um „Kinder einer mitversicherten Person“ handele – hier um das Kind seiner mit ihm im Haushalt zusammenlebenden Tochter. (Kammergericht Berlin, AZ: 6 U 175/08)
Wolfgang Büser

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt