
Eltern können Aufnahme aufs Gymnasium als weiterführende Schule nicht erzwingen. So entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.
Ein Grundschüler, der sich nach Meinung der am Probeunterricht („Prognoseunterricht“) beteiligten Pädagogen (hier: einstimmig) als „offensichtlich ungeeignet“ für die von seinen Eltern gewünschte Schulform (hier: das Gymnasium) zeigt, kann nicht im Klageweg die Aufnahme erzwingen. Dadurch ist der „schulformbestimmende Elternwunsch“ nicht unzulässig eingeschränkt. „Denn selbst eine Aufnahmeprüfung für eine weiterführende Schule wäre verfassungsmäßig unbedenklich“, so das Verwaltungsgericht Arnsberg.
(AZ: 10 L 553/07)
Wolfgang Büser

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