
Erltern dürfen Feuerzeuge und Co nicht offen herumliegen lassen.
Steckt ein siebenjähriger Junge mit offen auf dem Tisch liegenden Streichhölzern und mit - unverschlossen in einem Schrank liegenden - Teelichtern die Wohnung an, so kann die Feuerversicherung, die den Schaden reguliert, bei den Eltern des „Feuerkindes“ Regress nehmen (hier in Höhe von 12.000 €), weil die ihre Aufsichtpflicht verletzt und somit den Schaden grob fahrlässig ermöglicht haben. Das gilt auch dann, wenn sie behaupten, dass ihr Junge „noch nie gezündelt“ habe und „Feuerzeuge unbeachtet“ ließe. Das Landgericht Bielefeld urteilte, dass es „irgendwann jedes Kind in dem Alter mal reize“, zu zündeln. Die Eltern hätten die Utensilien zum Feuermachen verstecken müssen. (AZ: 21 S 166/06)
Wolfgang Büser

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