
Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von ledigen Vätern beim Sorgerecht. Mütter können nicht mehr grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht verweigern.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten - dies verstoße jedoch gegen das im Grundgesetz geschützte Elternrecht des Vaters.
Geklagt hatte ein Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes. Das Bundesverfassungsgericht gab seiner Klage recht. (AZ: 1 BvR 420/09 - Beschluss vom 21. Juli 2010)
Ab sofort müssen Familiengerichte über ein gemeinsames Sorgerecht unter Berücksichtigung des Kindeswohls entscheiden. Mit diesem Urteil setzte das Bundesverfassungsgericht auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Hier hieß es, dass ledige Väter in Deutschland in puncto Sorgerecht diskriminiert werden und die Regierung die Gesetze anpassen muss.

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