
Steuerentlastungen bei Erbschaft und Schenkung ab 2010 mit neuem Gesetz geplant.
Es ist das dritte Konjunkturpaket gegen die Wirtschaftskrise. Bereits zum 01.01.2010 soll das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten. Die Steuerentlastungen bei Erbschaft und Schenkung führen bei Ländern, denen das Steueraufkommen in diesem Bereich zusteht, dazu, dass sie ca. 420 Mio Euro weniger Steuern einnehmen.
Die Steuersätze für die der Steuerklasse II unterfallenden Geschwister, Neffen und Nichten
- sollen durch einen neuen Tarif von 15 % bis 43 % (bisher 30 % bis 50 %) ersetzt werden (vergleiche dazu auch den Beitrag: Reform bei Erbschaft und Schenkung).
Die Verschonungsregelungen für Unternehmererben werden ebenfalls verbessert.
- Für den Steuernachlass von 85 % soll die bisher vorgesehene Behaltefrist von 7 auf 5 Jahre,
- die Lohnsumme von 650 % auf 400 % reduziert werden.
- Für eine vollständige Steuerbefreiung soll die Behaltefrist von 10 auf 7 Jahre,
- die Lohnsumme von 1000 % auf 700 % herabgesetzt werden.
- Die Nichtgeltungsklausel bzgl. der Lohnsumme soll künftig auf Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern (bisher lediglich 10 Mitarbeiter) ausgedehnt werden.
Da voraussichtlich bereits zum 01.01.2010 die Verbesserungen für Erbschaft und Schenkung in Kraft treten werden, empfiehlt es sich für den begünstigten Personenkreis, angedachte unentgeltliche Übertragungen bis zu diesem Zeitpunkt gegebenenfalls noch zurückzustellen.
Der Empfänger einer Schenkung kann nach Durchsetzung der Reform viel Steuern sparen.

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