
Wenn Erwachsene streiten, ist das nicht gut für Kinder, die Mutter kann daher den Umgang mit Oma und Opa untersagen.
Großeltern haben zwar grundsätzlich das Recht auf Umgang mit ihren Enkeln. Doch ist dafür Bedingung, dass deren Besuche oder sonstiger Umgang „dem Wohl des Kindes“ dienen. Sind aber die Eltern der Kinder mit ihren Eltern „tiefgreifend zerstritten“ und untersagt die Mutter der Kinder den Umgang mit Oma und Opa, so ist dem zu folgen.
Das Oberlandesgericht Naumburg begründet sein Urteil zum Umgang: Der Umgang fände, vor dem Hintergrund inzwischen bis zu Strafanzeigen gediehener Vorwürfe, gegen den nachdrücklich erklärten Willen der Mutter in einer spannungsgeladenen Atmosphäre statt. Die Kinder wären damit hilflos dem beträchtlichen, ihnen wenigstens intuitiv nicht verborgen bleibenden Spannungsverhältnis zwischen den Erwachsenen ausgesetzt. Dieser Umgang dürfte ihrer Entwicklung nicht förderlich sein und könnte zudem psychisch belastende Loyalitätskonflikte heraufbeschwören. (AZ: 4 UF 123/07)

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