
Urteil zum Umgangsrecht: Vater muss nicht darauf warten, dass die Mutter durch Psychotherapie in der Lage ist, den Umgang zu gewähren, um sein Kind zu sehen.
Lässt sich ein Paar nach drei Ehejahren scheiden und ist aus der Beziehung ein Junge hervorgegangen, der zum Zeitpunkt der Scheidung 1 Jahr alt gewesen ist, so hat die Mutter auch dann kein Recht, dem Vater den Umgang mit dem Kind komplett zu verweigern, wenn sie ihn für die instabile Psyche des Sohnemannes sowie für die eigenen Probleme verantwortlich macht. Die Mutter hatte den Mann während der Ehe sogar einmal wegen Vergewaltigung angezeigt; die Ermittlungen wurden später jedoch eingestellt. Dies alles hat keinen Einfluss auf das Umgangsrecht.
Auch wenn sie sich nicht mit dem Ex auseinandersetzen kann, ohne dabei „in Tränen auszubrechen“, muss das Kind eine emotionale Beziehung zu seinem Vater aufbauen können. Der Papa muss jedenfalls nicht warten, bis die Frau durch die von ihr begonnene Psychotherapie in der Lage ist, den Kontakt zwischen ihm und seinem Kind zu tolerieren und die Sache insgesamt distanzierter zu betrachten. Das sei für ihn unzumutbar, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil zum Umgangsrecht.
(AZ: 2 UF 117/06)
Wolfgang Büser

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