Baby, Kinder, Eltern: familie.de

Empfohlen von Nachhilfe.de
Bitte geben Sie Ihr Suchwort ein:

Ratgeber > Eltern > Familienrecht

UNTERHALT

Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten

Kind und Mutter mit Teddy
Die Doppelbelastung durch Job und Betreuung sei für Alleinerziehende nicht "überobligatorisch", so der BGH.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung gefällt: Geschiedene Alleinerziehende sind verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten, wenn ihr Kind mindestens drei Jahre alt ist und einen Betreuungsplatz hat.

An einem Präzedenzfall entschieden die Karlsruher Richter, dass die Betreuung des Kindes neben einer Vollzeitbeschäftigung keine "überobligatorische Belastung" darstelle. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner kann künftig nur noch geltend gemacht werden, wenn die verhinderte Ausübung einer Vollzeittätigkeit nachweislich begründet werden kann.

Dieser Fall führte zur aktuellen Entscheidung

Im aktuellen Fall leistete der Vater monatlich 440 Euro an seine alleinerziehende Ex-Frau, die nur in Teilzeit arbeitete. In Berufung auf das neue Scheidungsrecht klagte der Mann, wurde jedoch vor dem Amtsgericht Grevenbroich und dem Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen. Eine Mehrbelastung durch Vollzeitbeschäftigung und Kinderbetreuung seien  Mutter und Kind nicht zuzumuten. In die Entscheidung floss zudem die Tatsache, dass das gemeinsame Kind, eine Zweitklässlerin, zwei Jahre lang von einer Pflegefamilie betreut worden war, ehe sich die Mutter wieder um die Betreuung kümmerte. Der BGH widersprach diesen Urteilen nun. Der mit der Betreuung beauftragte alleinerziehende Elternteil – in diesem Fall die Mutter - müsse die Gründe für eine Zahlung des Unterhalts über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus begründen. Eine Verhinderung einer Vollzeitbeschäftigung der Mutter seit „nicht ersichtlich“.

So war der Unterhalt vor der Reform geregelt

Durch den aktuellen Urteilsspruch wurde der Reform des Unterhaltsrechts erneut Nachdruck verliehen. Vor der Reform im Jahr 2008 hatten nicht berufstätige, unverheiratete Alleinerziehende das Recht auf jahrelange Unterhaltszahlungen durch den Ex-Partner. Das seit drei Jahren geltende Scheidungsrecht sieht vor, dass die Zahlung von Unterhalt nur noch bis zum dritten Lebensjahr des zu betreuenden Kindes geleistet werden muss. Einer Verlängerung der Unterhaltszahlung konnte bisher unter besonderen Umständen stattgegeben werden. Eine konkrete Definition dieser Umstände wurde jedoch bislang nicht festgelegt.

Betroffen sind vor allem alleinerziehende Mütter

Die aktuelle BGH-Entscheidung legt nun fest, dass der alleinerziehende Elternteil kein Recht auf Unterhalt hat und Vollzeit arbeiten muss, sofern das Kind extern betreut werden kann. Davon betroffen sind nach wie vor hauptsächlich alleinerziehende Mütter, die genau so viel arbeiten müssen wie der Ex-Partner, der sich nicht um die Betreuung des Kindes kümmert.

(tat)

Lesezeichen bei Oneview setzen Lesezeichen bei Yigg setzen Lesezeichen bei delicios setzen Lesezeichen bei Mr.Wong setzen Lesezeichen bei Google setzen Lesezeichen bei Webnews setzen

Zum Forum
preg.gif
nightingale73 22.02.12 - 21:22 Uhr
Ich wüßnsche mir unbed...Wenn der Mann sich so gar n...
katy09 22.02.12 - 21:02 Uhr
Bin ich unfruchtbar?Zitat von wondergirl0306 Me...
preg.gif
nightingale73 22.02.12 - 20:52 Uhr
ich, 41, kinderlos mit...Hallo, nun hast Du ja 39 Ja...
Sophie2011 22.02.12 - 19:33 Uhr
Was machen eure Götter...Mein Mann hilft mir wirklic...
wolle 25.12.10 - 21:08 Uhr
BabyfotowettbewerbHabe mich jetzt hier regist...
Familie-Forum-3.jpg
Leo Redakteu... 25.03.11 - 14:40 Uhr
Kaiserschnitt oder nat...Jedes 3. Kind per Kaisersch...
Antje 29.06.10 - 20:37 Uhr
Wo gibt es wirklich gu...Hallo, bin auf der Suche na...
Redaktion_Fa... 04.02.11 - 10:32 Uhr
Familie ist...Familie ist... ... sich jed...
Redaktion_Fa... 04.02.11 - 10:32 Uhr
Familie ist...Familie ist... ... sich jed...
wolle 25.12.10 - 21:08 Uhr
BabyfotowettbewerbHabe mich jetzt hier regist...
Anonym 15.07.11 - 19:06 Uhr
4. Kind mit 40?Hallo, wir haben 3 Kinder: ...
jazzman 15.03.11 - 00:35 Uhr
Es will einfach nicht ...Mein verlobter und ich vers...

Alle Gewinnspiele & Aktionen

"Die große Märchenbox"
Rezepte-Wettbewerb

SERVICE ELTERN

Psychotests
Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskop
Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

SERVICE SCHWANGERSCHAFT

Eisprungkalender
Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Vornamen
Kindernamen suchen und finden

SERVICE BABY

Babyfotowettbewerb
Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
Kinderkrankheiten
 - von Scharlach bis hin zu Neurodermitis

Kindersitz-Suche
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt

Energie sparen: Wie Sie richtig heizen, Strom und Benzin sparen