
Vater muss für das minderjährige Kind Unterhalt zahlen, auch wenn er nur ALG II bezieht - erhöhte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen.
Schuldet der Unterhaltspflichtige seinem minderjährigen Kind Unterhalt, kann er sich nicht auf eine mangelnde Leistungsfähigkeit berufen, nur weil er eine Aus- bzw. Weiterbildung absolvieren möchte. Dem unterhaltspflichtigen Vater ist wegen Verstoßes gegen seine Erwerbsobliegenheit fiktives Einkommen anzurechnen. Er ist nicht von der Verpflichtung befreit, seinem Kind Unterhalt zu zahlen. Es gilt sogar erhöhte Erwerbsobliegenheit, wenn Eltern gegenüber ihrem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet sind.
Der Vater eines minderjährigen Kindes wollte seine Unterhaltsleistungen für das Kind auf Null reduzieren. Ihm war als Kraftfahrer (ohne Ausbildung) betriebsbedingt gekündigt worden und er bezog nur noch Arbeitslosengeld II. Er absolvierte nunmehr eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, er führte an, dass sein Einkommen nicht ausreicht, um Unterhalt für sein minderjähriges Kind zu zahlen.
Das Gericht rechnete dem Vater für die Unterhaltsberechnung jedoch ein fiktives Einkommen zu und lehnte die von ihm beantragte Reduzierung des Unterhalts ab. Das Gericht verwies darauf, dass eine Aus- oder Weiterbildung hinter dem Unterhaltsinteresse des Kindes zurückzutreten habe. Die zwingende Notwendigkeit einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer sei hier nicht erkennbar, da der Vater in diesem Bereich bereits ohne eine solche Ausbildung tätig gewesen sei. Der Vater habe nicht dargelegt, inwieweit er sich nach der Kündigung intensiv um eine anderweitige Erwerbstätigkeit bemüht habe, damit er den Unterhalt für sein minderjähriges Kind zahlen kann. Es liege deshalb ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit vor. Folglich muss wird dem Vater ein fiktiven Einkommens zugerechnet.
Die Entscheidung dokumentiert erneut, dass dem Unterhaltspflichtigen beim Minderjährigenunterhalt regelmäßig nur bei besonders gelagerten Umständen der Einwand mangelnder Leistungsfähigkeit gelingen wird. (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.05.2009, 9 WF 53/09)
Dr. Ernst L. Schwarz

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt