
Luxusleben darf Kindesunterhalt nicht belasten. Unterhalt für das Kind geht vor.
Die nicht verheiratete Mutter einer - mittlerweile - 18jährigen Tochter, die bei Pflegeeltern aufgewachsen ist und eine Ausbildung beginnt, kann sich nicht dagegen wehren, für die Zeit der Lehre weiterhin Unterhalt an das Kind zu zahlen. Das gilt auch dann, wenn sie Schulden hat, die allerdings deswegen aufgelaufen sind, weil sich die Mama mit ihrem aktuellen Ehemann ein neues Auto im Wert von 27.000 Euro sowie ein zweites Motorrad gegönnt hat. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte in seinem Urteil zum Kindesunterhalt klar, dass die Luxusausgaben nicht zu Lasten des Kindes gehen dürften.
(AZ: 9 UF 67/06)
Wolfgang Büser

Psychotests
Hier finden Sie viele verschiedene Psychotests

Horoskope
Ihr Tages-, Monats- und Jahreshoroskop

Familienrecht
Rund um Scheidung, Kindesunterhalt und Elterngeld

Eisprungkalender
Eisprung und fruchtbare Tage berechnen

Schwangerschaftskalender
40 spannende Wochen Schwanger sein

Vornamen
Kindernamen suchen und finden

Babyfoto-Wettbewerb
Wir suchen jeden Monat die 10 süßesten Babys

Kinderkrankheiten
- von Scharlach bis hin zu Neurodermitis
Kindersitz-Suche
So finden Sie den passenden Kindersitz

Geburtshoroskop
Horoskop zur Geburt